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Begriff des Sanierungsgewinnes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 324 Heft 10 v. 1.10.1993

EStG § 36

1. Steuerbefreit sind nur solche Sanierungsgewinne, die als Schulderlaß iSd § 1444 ABGB zu qualifizieren sind, nicht hingegen der Entfall einer Verbindlichkeit aufgrund eines Vergleiches nach § 1380 ABGB.

2. Sind die Bankguthaben höher als die Verbindlichkeiten, so spricht dies gegen die erforderliche Sanierungsbedürftigkeit eines Betriebes.

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