Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht für Menschen mit Behinderungen volle und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen im Sinne der Inklusion und im Speziellen eine Deinstitutionalisierung vor, also einen Abbau von Sondereinrichtungen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

