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Die betroffene Person muss ärztlich angeordnet täglich 3x ihre Augen eintropfen, was ihr aufgrund eines starken Tremors in Folge einer Parkinson-Erkrankung nicht möglich ist. Von Seiten der begutachtenden Person sei behauptet worden, dass dieses Eintropfen bei der Ermittlung des zeitlichen Pflegebedarfs nicht zu berücksichtigen sei. Ist dies zutreffend?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2025/69ÖZPR 2025, 116 Heft 4 v. 25.9.2025

Nein, dies ist nicht zutreffend, möglicherweise liegt aber ein Missverständnis bzw Kommunikationsproblem vor. Die Verabreichung von Augentropfen ist nicht "gesondert" zu berücksichtigen, sondern .

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