Für die bloße Reinigung nach Stuhlgang existiert kein verbindlicher Zeitwert! Der Mindestwert für die gesamte Unterstützung bei Verrichtung der Notdurft von 4x 15 Minuten pro Tag (30 Stunden pro Monat) ist nicht heranzuziehen, da sich die Unterstützung nur auf einen kleinen Teil dieser Verrichtung bezieht, der tatsächliche Zeitaufwand liegt deutlich unter der Hälfte dieses Wertes.

