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Wir haben im Alten- und Pflegeheim oftmals Personen, die ihre Notdurft auf der Toilette oder auf dem Leibstuhl noch selbständig verrichten können, die sich aber nach Stuhlgang nicht selbständig reinigen können. Welcher Zeitwert ist hiefür vorgesehen?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2025/68ÖZPR 2025, 116 Heft 4 v. 25.9.2025

Für die bloße Reinigung nach Stuhlgang existiert kein verbindlicher Zeitwert! Der Mindestwert für die gesamte Unterstützung bei Verrichtung der Notdurft von 4x 15 Minuten pro Tag (30 Stunden pro Monat) ist nicht heranzuziehen, da sich die Unterstützung nur auf einen kleinen Teil dieser Verrichtung bezieht, der tatsächliche Zeitaufwand liegt deutlich unter der Hälfte dieses Wertes.

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