Betreute Wohnformen und familienähnliche Betreuungsverhältnisse fallen in der Regel nicht unter das HeimAufG; die häusliche Pflege fällt ohnehin niemals darunter. Wie sind nun aber Freiheitsbeschränkungen in derartigen Wohnformen rechtlich zu behandeln?.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.