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HeimAufG oder Strafrecht?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtIntroAufsatzMichael Ganner, Stefan Koppensteiner, Michaela SchweighoferÖZPR 2024/70ÖZPR 2024, 147 Heft 5 v. 12.11.2024

Betreute Wohnformen und familienähnliche Betreuungsverhältnisse fallen in der Regel nicht unter das HeimAufG; die häusliche Pflege fällt ohnehin niemals darunter. Wie sind nun aber Freiheitsbeschränkungen in derartigen Wohnformen rechtlich zu behandeln?.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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