Aus einem Alten- und Pflegeheim wird berichtet, von Seiten des Gutachters werde immer wieder der zu begutachtenden Person eine Schnabeltasse gereicht. Wenn diese die Tasse festhalten und zum Mund führen kann, würden die Voraussetzungen der Pflegegeldstufe 7 verneint.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.