Entschädigung des Erwachsenenvertreters als Schaden. OGH: Werden an eine bei einem Verkehrsunfall verletzte Person hohe Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung erbracht, die die Grundlage für die Höhe der Entschädigung an die (unfallfolgenbedingt) bestellte Erwachsenenvertreterin bilden, ist die Entschädigung zu ersetzen.
2 Ob 176/21b

