Das COVID-19-Impfpflichtgesetz wurde in der letzten Nummer der ÖZPR von instruktiv vorgestellt, (FN ) seine Kerninhalte sind aber wenige Wochen nach dem Inkrafttreten für vorläufig nicht anwendbar erklärt worden. Das - ob mit diesem oder ohne dieses Gesetz bestehende - Spannungsverhältnis zwischen allgemeinen gesundheitspolitischen Anordnungen und für die Arbeitswelt maßgebenden Regelungen hat sich dadurch nicht wesentlich geändert. Einige der hier auftauchenden Fragen werden in der Folge vor allem aus arbeitsrechtlicher Sicht diskutiert.

