EpidemieG: Überprüfung einer Absonderungsmaßnahme. OGH: Anders als im HeimAufG und im UbG gibt es nach dem EpidemieG nach Beendigung der Absonderung keinen gerichtlichen Rechtsschutz.
4 Ob 92/21i
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
EpidemieG: Überprüfung einer Absonderungsmaßnahme. OGH: Anders als im HeimAufG und im UbG gibt es nach dem EpidemieG nach Beendigung der Absonderung keinen gerichtlichen Rechtsschutz.
4 Ob 92/21i
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