Rückforderung von Leistungen an den Sozialhilfeträger. OGH: Für die Rückforderung eines irrtümlich geleisteten Kostenbeitrags durch eine nach § 11 Kärntner Mindestsicherungsgesetz (K-MSG) in einem Pflegeheim untergebrachten Person ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig.
6 Ob 176/21g

