Mutterschutz. Wird eine Arbeitnehmerin während einer Bildungskarenz schwanger und hat sie vorher regelmäßig Nachtdienste geleistet, so steht ihr nach dem Ende der Bildungskarenz der Durchschnitt der Nachtdienstzulagen der letzten 13 Wochen vor Beginn der Bildungskarenz gemäß § 14 Abs 1 Mutterschutzgesetz (MuttSchG) in Verbindung mit Art 7 Mutterschutz-Richtlinie (RL) zu.
8 Ob A 66/20v

