Anrechnung von Vordienstzeiten. Der OGH hat beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Gesetzesprüfung eingeleitet, weil er eine Bestimmung des Steiermärkischen Landesdienstrechts, wonach bei österreichischen Gebietskörperschaften zurückgelegte Vordienstzeiten zur Gänze angerechnet werden, aber eine Anrechnung von bei anderen Arbeitgebern zurückgelegten einschlägigen Vordienstzeiten ausgeschlossen ist, in Anlehnung an das Unionsrecht für verfassungswidrig hält.

