Die Betreuung und Pflege gesundheitlich beeinträchtigter Menschen wird in der Praxis überwiegend "arbeitsteilig". Ärzte kümmern sich gemeinsam mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe um die medizinische Versorgung, Verwandte oder Freunde der beeinträchtigten Menschen betreuen diese gemeinsam mit Angehörigen von Pflegeberufen. In vielen Situationen stellt sich deshalb die Frage, welche der am Prozess beteiligten Personen welche Leistungen erbringen darf bzw muss. In den folgenden Ausführungen wird ein Überblick über die wesentlichsten Kompetenzen ausgewählter Gruppen im Gesundheitsbereich tätiger Personen geboten sowie die Möglichkeiten dargestellt, die Ausübung bestimmter Tätigkeiten an andere Personen zu übertragen.

