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Welche Aufgaben umfasst die gesetzliche Erwachsenenvertretung nächster Angehöriger nach dem neuen Erwachsenenschutzrecht?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzHans Peter ZierlÖZPR 2019/70ÖZPR 2019, 121 Heft 4 v. 6.8.2019

Die Vertretungsbefugnisse der nächsten Angehörigen wurden im Vergleich zur bisherigen Rechtslage (Sachwalterrecht) wesentlich erweitert. Sie können nunmehr folgende Bereiche betreffen, sei es nur einen einzelnen der nachstehend angeführten Punkte oder seien es mehrere oder alle Bereiche (siehe § 269 Abs 1 ABGB):

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