Nein! Hier herrscht ein Typenzwang; das heißt, es können keine Ausschnitte der im Gesetz genau festgelegten Bereiche gebildet werden (siehe oben; § 269 Abs 1 ABGB). Demnach ist es beispielsweise rechtlich .
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

