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Kann der Wirkungsbereich des gesetzlichen Erwachsenenvertreters auf bestimmte Arten von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren eingeschränkt werden?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzHans Peter ZierlÖZPR 2019/71ÖZPR 2019, 121 Heft 4 v. 6.8.2019

Nein! Hier herrscht ein Typenzwang; das heißt, es können keine Ausschnitte der im Gesetz genau festgelegten Bereiche gebildet werden (siehe oben; § 269 Abs 1 ABGB). Demnach ist es beispielsweise rechtlich .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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