Mit dem seit 1. 7. 2018 geltenden 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurde die "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" durch das Rechtsinstitut der "Gesetzlichen Erwachsenenvertretung" abgelöst.
Damit wurde aber auch der Begriff "nächste Angehörige"
Mit dem seit 1. 7. 2018 geltenden 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurde die "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" durch das Rechtsinstitut der "Gesetzlichen Erwachsenenvertretung" abgelöst.
Damit wurde aber auch der Begriff "nächste Angehörige"
