Auf den ersten Blick ungewöhnlich, von der Bedeutung her aber berechtigt, ist es, an die Spitze dieses Editorial eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu stellen. Obwohl das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) samt Einstufungsverordnung (EinstV) für Betreuungsleistungen .
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

