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Befristete Antragstellung auf Pflegekarenzgeld

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzDr. Gunther LiebhartÖZPR 2018/27ÖZPR 2018, 44 - 45 Heft 2 v. 12.4.2018

Der Antrag auf Pflegekarenzgeld nach § 21c BPGG ist innerhalb 14 Tagen ab Beginn der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit zu stellen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellt klar, dass es sich hierbei um eine materiell-rechtliche Frist handelt. Bei einer Versäumung ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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