Die Überlastungsanzeige verfolgt die MitarbeiterInnen im Gesundheitsbereich als Schlagwort. Aus rechtlicher Sicht erfüllt sie drei Anforderungen: Sie weist den Arbeitgeber darauf hin, dass er seine Fürsorgepflicht womöglich nicht erfüllt; mit ihr kommen die ArbeitnehmerInnen ihrer Treuepflicht gegenüber dem Dienstgeber nach; mit ihr können ArbeitnehmerInnen haftungsrechtliche Konsequenzen vermindern.

