Ab 25. 5. 2018 gilt die neue Rechtslage im Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) wird massive Auswirkungen auf die Heim- und Pflegepraxis und den gesamten Gesundheits- und Sozialbereich haben. Im ersten Teil dieses Beitrags wurde ein Überblick über die neue Rechtslage verschafft, im zweiten Teil wurden die wichtigsten Pflichten und Aufgaben beschrieben, die künftig von jeder Einrichtung zu beachten sind. (FN ) Im dritten Teil werden nunmehr die Rechte der Betroffenen beleuchtet.

