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Sind Bewohner, die in eine Einrichtung einziehen, der Bewohnervertretung zu melden?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2016/113ÖZPR 2016, 181 Heft 6 v. 12.12.2016

Nein! Der Einzug in eine Einrichtung, die in den Anwendungsbereich des HeimAufG fällt, unterliegt keiner Meldepflicht im Sinn des HeimAufG. Gem § 2 Abs 3 HeimAufG gilt dieses Bundesgesetz nämlich ausdrücklich .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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