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Kann das Gericht ein verspätet eingebrachtes Rechtsmittel ausnahmsweise zulassen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2013/110ÖZPR 2013, 152 Heft 5 v. 1.5.2013

Nein. Nach § 46 Abs 3 Außerstreitgesetz (alter Fassung) konnten die Beschlüsse des Gerichts in manchen Fällen auch nach Ablauf der Rekursfrist angefochten werden. Das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2011/111, mit dem unter anderem auch das Außerstreitgesetz geändert wurde, hat diese Möglichkeit .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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