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Befristete Gewährung von Pflegegeld/Keine Über- und Unterschreitung von Fixwerten bei Hilfsverrichtungen

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2012/87ÖZPR 2012, 114 Heft 4 v. 15.5.2012

Befristete Gewährung von Pflegegeld/Keine Über- und Unterschreitung von Fixwerten bei Hilfsverrichtungen. Eine bloß befristete Gewährung einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension stellt seit 1. 1. 2012 keinen Grund für eine bloß befristete Zuerkennung des Pflegegeldes mehr dar. Die für Hilfsverrichtungen festgelegten Zeitwerte von jeweils zehn Stunden können weder über- noch unterschritten werden.

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