Nein! Das HeimAufG regelt diese Frage nicht. Es gelten hier die allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (§§ 1 bis 80). Gem § 47 Abs 1 dieses Gesetzes ist der Rekurs durch Überreichung eines Schriftsatzes beim Gericht erster Instanz zu erheben.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

