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Kann ein Rekurs im heimaufenthaltsrechtlichen Überprüfungsverfahren mündlich beantwortet werden?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/70ÖZPR 2012, 90 Heft 3 v. 1.3.2012

Nein! Wird gegen eine gerichtliche Entscheidung im heimaufenthaltsrechtlichen Überprüfungsverfahren seitens des Heimleiters ein Rechtsmittel (Rekurs) erhoben, so können der Bewohner, seine Vertreter und seine Vertrauensperson zu diesem Rechtsmittel ihrerseits Stellung nehmen (Rekursbeantwortung; § 16 Abs 3 HeimAufG).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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