Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege stellt in der Regel hohe Anforderungen sowohl an die psychisch-emotionale als auch an die körperliche Belastbarkeit des Pflegepersonals. Treten im Laufe der Berufsausübung gesundheitliche Probleme auf, die eine weitere Ausübung der Pflegetätigkeit nicht mehr zulassen, so stellt sich die Frage, ob die betroffene Person aufgrund der Minderung der Arbeitsfähigkeit einen Anspruch auf eine Pensionsleistung hat, oder ob ihr noch eine anderweitige Berufstätigkeit zugemutet werden kann. Die Lösung dieser Frage hängt in erster Linie vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Berufsschutzes ab, der im Mittelpunkt des folgenden Beitrags stehen soll.

