Ab 1. 1. 2012 können Pflegefachkräfte in größerem Maße in die Pflegegeldbegutachtung einbezogen werden als bisher. Eine teils heftig geführte Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme, die fast so alt ist wie das Pflegegeld selbst, führt damit erstmals zu einem konkreten Ergebnis. Die dafür erforderliche Änderung des § 8 Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV) soll im Folgenden näher dargestellt und ihre Hintergründe erläutert werden.

