Die Honorierung der Sachverständigen (Ärzte und diplomierte Pflegefachkräfte) steht in einem Spannungsfeld zwischen Preis und Qualität. Nach langjähriger Akzeptanz von Empfehlungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gab es eine kurze Phase einer uneinheitlichen Honorierung der medizinischen Sachverständigen. Ab 1. 10. 2011 gibt es wieder einheitliche Honorare für die Ärzte und erstmals ab 1. 1. 2012 für Pflegefachkräfte als Gutachter.

