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Müssen Lehrer für Gesundheit- und Krankenpflege (GuK) bei der praktischen Beurteilung von Schülern anwesend sein?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2011/8ÖZPR 2011, 10 Heft 1 v. 1.1.2011

Die Beurteilung der praktischen Ausbildung erfolgt durch Lehrkräfte oder Fachkräfte (§ 27 Abs 1 GuK-AV). Fachkräfte sind gem § 7 Abs 1 Z 1 GuK-AV auch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die über die entsprechende fachliche und pädagogische Eignung verfügen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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