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Eine Schülerin einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule wird durch die Aufnahmekommission wegen Teilnahme an einem "Foto-Shooting" von der Ausbildung ausgeschlossen. Kann sie diesen Ausschluss rechtlich bekämpfen?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2011/7ÖZPR 2011, 10 Heft 1 v. 1.1.2011

Gem § 55 Abs 1 GuKG ist vom Rechtsträger der Gesundheits- und Krankenpflegeschule eine Kommission einzurichten, die über die Aufnahme (Begründung des Ausbildungsvertrags) der angemeldeten Personen und gem § 56 Abs 2 GuKG auch über einen Ausschluss (Auflösung des Ausbildungsvertrags) entscheidet.

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