Keine rückwirkende Vordienstzeitenanrechnung nach dem BAGS-Kollektivvertrag. Der OGH klärt in der vorliegenden Entscheidung die bis einschließlich BAGS-KollV 2010 ungeregelte Frage, ob die Vordienstzeitenanrechnung rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Einstellung zu erfolgen hat oder nicht.
9 Ob A 153/09d

