Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft. Bei Abweisung eines Pflegegeldantrags und Verweigerung der Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft wegen sozialer Härte sind zwei getrennte Bescheide zu erlassen, gegen die beim VwGH Beschwerde bzw beim Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht werden kann.
2005/10/0024

