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Pflegegeld - Sozialkontakte als Mobilitätshilfe im weiteren Sinn

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2011/67ÖZPR 2011, 83 Heft 3 v. 3.11.2011

Pflegegeld - Sozialkontakte als Mobilitätshilfe im weiteren Sinn. Die notwendige Begleitung eines 8-jährigen Kindes zu Freunden bzw auf den Spielplatz ist als notwendiger Sozialkontakt im Rahmen der Mobilitätshilfe im weiteren Sinn mit zehn Stunden pro Monat angemessen zu berücksichtigen.

36 Cgs 71/10w

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