Pflegegebühren im Krankenhaus. Eine privatrechtliche Verpflichtung zur Tragung der Pflegegebühren kann nach § 25d KSchG gemäßigt werden.
4 Ob 195/10w
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Pflegegebühren im Krankenhaus. Eine privatrechtliche Verpflichtung zur Tragung der Pflegegebühren kann nach § 25d KSchG gemäßigt werden.
4 Ob 195/10w
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
