Einer der wesentlichen Zwecke des Pflegegeldes war und ist die Verbesserung der Pflegequalität und ihre Sicherung. Die ambulante Langzeitpflege erfolgt zu etwa 80 % durch Angehörige unter teilweiser Heranziehung sozialer Dienste. Die Treffsicherheit dieser Pflege ist nachweisbar. Es wurden jährlich nur wenige Verwahrlosungsfälle festgestellt und sogleich behoben. Besonders hoch ist aber das Informations- und Beratungsbedürfnis.

