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Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturHon.-Prof. Dr. Matthias NeumayrÖZPR 2011/56ÖZPR 2011, 64 Heft 2 v. 29.9.2010

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz. Auf früher nicht genutzte Möglichkeiten des Hilfeempfängers (Inanspruchnahme eines Pflichtteils) ist bei der Hilfegewährung nicht Bedacht zu nehmen.

2009/10/0198

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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