Pflegegeld - Verletzung der Entscheidungspflicht. Bei Verletzung der Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten mit Bescheid über einen Pflegegeldantrag zu entscheiden, ist eine Säumnisbeschwerde an den VwGH unzulässig.
2010/10/0063
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

