Der Geltungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) in Krankenanstalten ist für jeden Patienten personenbezogen gesondert zu prüfen. Aus der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) haben sich für diese Prüfung Grundsätze herausgebildet, die im Folgenden dargestellt werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

