Die vorliegende Frage beschäftigt sich mit dem Anspruch auf Landespflegegeld bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt. Da nach der Rsp des EuGH österreichisches Landespflegegeld als Leistung bei Krankheit und damit als Leistung der Sozialen Sicherheit zu qualifizieren ist (Rs Hosse

