Die österreichischen Landespflegegeldgesetze (LPGG) beschränken den Anspruch auf Landespflegegeld auf österreichische Staatsbürger. Eine Reihe von sonstigen Personen wird jedoch Inländern gleichgestellt, ua Asylberechtigte und Staatsbürger des EWR.
Die österreichischen Landespflegegeldgesetze (LPGG) beschränken den Anspruch auf Landespflegegeld auf österreichische Staatsbürger. Eine Reihe von sonstigen Personen wird jedoch Inländern gleichgestellt, ua Asylberechtigte und Staatsbürger des EWR.
