Die Betreuungsleistung der Mobilitätshilfe im engeren Sinn umfasst alle gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Orts- bzw Lagewechsel in der Wohnung (Niedersetzen, Niederlegen, Aufstehen, Gehen und Stehen, Treppensteigen, Umlagern bettlägriger Menschen mit hochgradigen Bewegungseinschränkungen usw) sowie das Anlegen und Abnehmen von Körperersatzstücken.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

