Erlass vom 1. 8. 2008, BMF-280000/0070-IV/2/2008
Die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) ist seit 1. 7. 2002 im BMF angesiedelt. Ursprünglich ausschließlich für die Kontrolle ausländischer Arbeitnehmer konzipiert, erfolgte 2004 die Umbenennung von „Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung“ in „Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung“. Seit 1. 1. 2007 ist die KIAB als eigenständiges Team in den Finanzämtern organisiert.