vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückerstattung der Gebühren in Angelegenheiten des Zivildienstgesetzes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5895/22/2008 Heft 5895 v. 16.9.2008

Information des BMF vom 21. 8. 2008

Nach Ansicht des BMF ist die Gebührenbefreiung des § 72 ZDG auch auf Beschwerden an den VwGH und an den VfGH anzuwenden. Wurde jedoch eine dementsprechende Gebühr bereits entrichtet, besteht die Möglichkeit, diese Gebühr im Wege der Rückerstattung refundiert zu erhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte