§ 1090 ABGB; § 1295 ABGB
(Auch) die Geschäftsführerbestellung eines Alleingesellschafter-Gf kann formlos außerhalb der Generalversammlung durch Entschließung des alleinigen Gesellschafters erfolgen. Dritte können sich gegenüber der Ges und dem Alleingesellschafter auf eine nicht mittels Niederschrift festgehaltene Entschließung berufen.

