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Zur vorvertraglichen Informationspflicht des Kreditinstituts

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/10ÖJZ 2026, 50 - 52 Heft 1 v. 19.12.2025

§ 8 HIKrG

Die Pflicht des Kreditgebers (iSd § 2 Abs 1 HIKrG) zur unverzüglichen Informationserteilung nach § 8 HIKrG ist nicht an einen späteren Vertragsabschluss gekoppelt, sondern besteht unabhängig von einem solchen, und zwar sobald der Verbraucher dem Kreditgeber gegenüber Angaben zu seinen Bedürfnissen, seiner finanziellen Situation und seinen Präferenzen gemacht hat.

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