§ 231 ABGB
Die Frage, ob ein kurzfristiges Ferialeinkommen noch als geringfügig - im Sinn eines üblicherweise dem Kind überlassenen Taschengeldes - zu qualifizieren ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
5 Ob 57/25f
§ 231 ABGB
Die Frage, ob ein kurzfristiges Ferialeinkommen noch als geringfügig - im Sinn eines üblicherweise dem Kind überlassenen Taschengeldes - zu qualifizieren ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
5 Ob 57/25f
