§ 252 IO; § 158 ZPO
Das Amt des Liquidators einer GmbH endet - unabhängig von deren allfälligem Fortbestand, weil doch noch Vermögen vorhanden ist - mit deren Löschung, sodass die GmbH fortan nicht mehr ordnungsgemäß vertreten ist. Auf den Eintritt der RK der Löschung kommt es nicht an; die zeitliche Zäsur ist der Tageswechsel.

