§ 7 Abs 1 Z 7 HIKrG
Im Rahmen der vom Kreditgeber bereitzustellenden allgemeinen Informationen reicht es aus, dass ein repräsentatives Beispiel für einen Kreditvertrag mit variablen Zinsen angegeben wird, selbst wenn die für Festzinskredite angebotenen Zinssätze höher sind.

