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Haftung für fehlerhafte Behördenauskunft

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/208ÖJZ 2025, 668 - 670 Heft 11 v. 29.7.2025

§ 1 AHG; § 1330 ABGB

Sowohl die Mitteilung eines Organs eines organisatorisch für Bewilligungsverfahren zuständigen Rechtsträgers an einen Unternehmer, dass dessen Anlagen bei Einhalten bestimmter Vorgaben genehmigungsfähig seien, als auch das Verbreiten von Mitteilungen durch Organe dieses Rechtsträgers an Dritte, dass die Anlagen des Unternehmers nicht genehmigungsfähig seien, ist Handeln in Vollziehung der Gesetze iSd § 1 AHG.

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