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§ 55d Abs 7 EU-JZG: Divergierende Rechtssprechungslinien und Lösungsansätze Anmerkung zu OGH 25. 2. 2025, 11 Os 2/25s

KurzbeitragAufsatzAlexander FiglÖJZ 2025/97ÖJZ 2025, 665 - 667 Heft 11 v. 29.7.2025

§ 55d Abs 7 EU-JZG: Divergierende Rechtssprechungslinien und Lösungsansätze - Anmerkung zu OGH 25. 2. 2025, 11 Os 2/25s (FN 1)

A Ausgangspunkt und Problemstellung

Der Angekl brachte nach der ggst Entscheidung ua vor, dass die Chatprotokolle nicht als Beweisergebnisse verwendet hätten werden dürfen (§ 281 Abs 1 Z 2 - 3 StPO), weil sie durch die franzBeh mittels "Bundestrojaner" auf österr Hoheitsgebiet gesammelt worden seien, wobei die öStA über dieses Vorgehen "informiert" gewesen sei und damit gegen § 55d Abs 7 EU-JZG verstoßen habe.

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